Statuten der Männerriege Röschenz

 

1. Einleitung und allgemeine Bestimmungen

Die Männerriege Röschenz ist 1964 gegründet worden. Sie ist ein Verein im Sinne des Art. 60ff. ZGB. Vereinssitz ist Röschenz, die Vereinsadresse ist die Adresse des Präsidenten.

Die Männerriege Röschenz ist eine selbständige Untersektion des Turn- und Sportvereins (TSV) Röschenz. Sie anerkennt – unter Vorbehalt entsprechender Beschlüsse der Vereinsversammlung – die Statuten, Reglemente und Beschlüsse des TSV Röschenz und der übergeordneten Verbände, denen dieser angeschlossen ist.

Die Männerriege Röschenz ist politisch und konfessionell neutral. Es gibt keine grundsätzlichen Einschränkungen in Bezug auf die Mitgliedschaft.

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 2. Vereinszweck

Die Männerriege Röschenz ermöglicht die Ausübung einer regelmässigen sportlichen Betätigung, die sich nicht primär an leistungssportlichen Zielen orientiert, sondern vielmehr den Bedürfnissen der Mitglieder nach einer ungezwungenen, ausgleichenden Aktivität gerecht wird.

Sie pflegt ein freundschaftliches und geselliges Vereinsleben, an dem auch Angehörige und Bekannte der Mitglieder teilhaben.

3. Vereinstätigkeit

Die Männerriege Röschenz trifft sich einmal wöchentlich zu einer 90 minütigen "Turnstunde". Das Programm setzt sich in der Regel aus allgemeinen gymnastischen Übungen und verschiedenen Ballsportarten zusammen.

Das Jahresprogramm umfasst weitere volkssportliche und gesellige Anlässe (zum Beispiel Maibummel, Herbstwanderung, Winterplausch).

Die Männerriege Röschenz organisiert gemäss festgelegtem Vereinsturnus die Gemeindeanlässe (Bundesfeier, Banntag).

4. Organe

Die Organe der Männerriege Röschenz sind
• die Vereinsversammlung
• der Vorstand
• die Revisoren

4.1. Vereinsversammlung

Oberstes Organ der Männerriege Röschenz ist die Vereinsversammlung. Die ordentliche Vereinsversammlung (Generalversammlung) findet jeweils im 1. Quartal statt. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich mit Angabe der Traktanden.

Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung:

• Genehmigung der Kassen- und Revisorenberichte
• Wahl des Präsidenten, der weiteren Vorstandsmitglieder und der Revisoren
• Festlegung des Jahresprogramms für das laufende Vereinsjahr
• Festlegung der Mitgliederbeiträge für das laufende Vereinsjahr
• Aufnahme neuer Vereinsmitglieder
• Ehrung von Vereinsmitgliedern
• Beschlussfassung zu weiteren Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder, insbesondere ausserordentliche Ausgaben und Vereins-tätigkeiten betreffend
• Änderungen der Statuten
• Auflösung des Vereins und Bestimmung über das Vereinsvermögen

Bei Bedarf lädt der Vorstand zu weiteren, ausserordentlichen Vereinsversammlungen ein. Ausserordentliche Vereinsversammlungen müssen zudem einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies verlangt.

Die Vereinsversammlungen werden vom Präsidenten geleitet. Mit Ausnahme der Vereinsauflösung werden die Beschlüsse in offener Abstimmung mittels einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident per Stichentscheid.

Für die Auflösung des Vereins ist eine Zwei-Drittels-Mehrheit erforderlich.

4.2. Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 3 bis 5 Mitgliedern zusammen, die folgende Funktionen wahrnehmen:
• Präsident und Vizepräsident (stellvertretender Präsident)
• Oberturner
• Kassier
• Protokollführer

Die Amtsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung.

Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes:

• Verantwortung für die Ausübung der Vereinstätigkeit gemäss Jahresprogramm (Leitung des Turnbetriebs, Organisation der weiteren Anlässe etc.)
• Führung der Vereinskasse
• Beschlussfassung über ordentliche Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit
• Administrative Aufgaben (Mitgliederverzeichnis, Versicherung etc.)
• Repräsentanz des Vereins (gegenüber Verbänden, Behörden etc.)
• Vorbereitung der zu behandelnden Geschäfte z.h. der Vereinsversammlung (Berichte und Anträge)
• Organisation und Durchführung der Generalversammlung und der ausserordentlichen Vereinsversammlungen

Der Präsident ist für die Führung des Vorstandes verantwortlich. Vorstandssitzungen finden auf Einladung des Präsidenten oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes statt.

Im Rahmen der ordentlichen Vereinstätigkeit sind Präsident, Vizepräsident und Kassier mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt. Bei ausserordentlichen Ausgaben unterzeichnet der Vorstand zu zweien, wobei einer der Unterzeichnenden der Präsident oder Vizepräsident sein muss.

Rücktritte aus dem Vorstand müssen in schriftlicher Form bis spätestens Ende Jahr dem Vorstand z.h. der nächsten Generalversammlung mitgeteilt werden.

4.3. Revisoren

Die Generalversammlung wählt jeweils für das laufende Vereinsjahr zwei Revisoren, die eine Prüfung der Kassenführung vornehmen und z.h. der Generalversammlung Bericht erstatten. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung.

Revisoren, die sich nicht mehr zur Wahl zur Verfügung stellen, haben dies in schriftlicher Form bis spätestens Ende Jahr dem Vorstand z.h. der nächsten Generalversammlung mitzuteilen.

5. Mitgliedschaft

Die Männerriege Röschenz kennt folgende Mitgliedschaften:
• Aktivmitglieder
• Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft wird für besondere Verdienste und/oder langjährige Vereinszugehörigkeit verliehen. Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Jahresbeitrages befreit.

Es wird zudem unterschieden zwischen den Vereinsmitgliedern (allen Aktiv- und Ehrenmitgliedern) und den sich regelmässig am sportlichen Betrieb beteiligenden Mitgliedern. Letztere werden dem Schweizerischen Turnverband (STV) gemeldet und erhalten von diesem eine Mitgliederkarte, die als Kontroll- und Versicherungsausweis gilt.

Alle Vereinsmitglieder (inklusive Vorstandsmitglieder) sind gleichwertig mit je einer Stimme stimm- und wahlberechtigt. Sie haben das Recht, an den Vereinsversammlungen mündlich Anträge zu stellen. Schriftlich gestellte Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden. Anträge zur Durchführung einer ausserordentlichen Versammlung sowie zur Aufnahme spezieller Geschäfte auf die Traktandenliste einer Vereins¬versammlung müssen schriftlich und mindestens 4 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden.

Austritte sind dem Vorstand z.h. der Generalversammlung bekannt zu geben.
Mitglieder, die über den Zeitraum von zwei Jahre hinweg keinen Mitgliederbeitrag bezahlen, gelten automatisch als ausgetreten.

6. Mittel

Die für die Ausübung der Vereinstätigkeit notwendigen finanziellen Mittel schöpft der Verein aus
• dem Jahresbeitrag der Aktivmitglieder
• den Einnahmen im Zusammenhang mit dem Vereinsengagement an verschiedenen Anlässen
• verschiedenen Zuwendungen

7. Haftung

Die persönliche Haftung der Mitglieder ist auf den jährlichen Mitgliederbeitrag beschränkt.

8. Inkrafttretung

Diese Statuten sind anlässlich der Generalversammlung vom 11. Februar 2017 angenommen und in Kraft gesetzt worden.

 

Röschenz, 11. Februar 2017

Präsident: Christian Jecker    

Vizepräsident: Martin Jermann